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Aktueller Hinweis: Die GPF löst sich auf!
6.10.08

GPF lässt Speicherungspflicht für Anonymisierungsdienste juristisch prüfen

Der Vorstand der German Privacy Foundation hat beschlossen, gegen die Speicherungspflicht von Anonymisierungsdiensten nach dem Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung juristisch vorzugehen und notfalls Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu erheben.

Der Vorstand hat dazu Dr. Marc Störing von der renommierten internationalen Kanzlei Osborne Clarke (http://www.osborneclarke.de/) beauftragt zu prüfen, ob die Pflicht der Betreiber von Tor-Servern und anderen Anonymisierungsdiensten wie JAP, ab dem 01.01.2009 die Kommunikationsdaten zu speichern, verfassungsgemäß ist.

Die Bundesnetzagentur (http://www.bundesnetzagentur.de) ist sowohl für die technische Umsetzung der Überwachungsmassnahmen zuständig als auch dafuer, Bußgelder zu verhaengen, falls nicht gespeichert wird. Wir lassen auch prüfen, ob hier eine negative Feststellungsklage (http://de.wikipedia.org/wiki/Feststellungsklage) sinnvoll ist. Wenn zum Beispiel ab dem 01.01.2009 - wie abzusehen ist - ein Drittel des gesamten Datendurchlaufs eines Tor-Servers nur für das vorgeschriebene Speichern verwendet werden müsste, das Ergebnis jedoch nur "Datenschrott" sein kann, mit dem niemand etwas anfangen kann, stellt sich die Fragen, ob die Pflicht zur Speicherung zumutbar ist - auch aus finanziellen Gründen.

Wir werden in diesem Fall mit der JonDos GmbH kooperieren, die den Internet-Anonymisierungsdienst JonDonym (https://www.jondos.de/de/) betreibt. Mehr Informationen über das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsueberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmassnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/78/86/lang,de/
Vgl. auch Heise (29.07.2008): "Bundestag verwirft Petition gegen Vorratsdatenspeicherung" http://www.heise.de/newsticker/Bundestag-verwirft-
Petition-gegen-Vorratsdatenspeicherung--/meldung/113478

 


German Privacy Foundation e.V.