Erste Hilfe für Torbetreiber

Massnahmen im Falle einer Abuse-Abmahnung wegen dem Betrieb eines Tor-Nodes.

Ihr seid Betreiber bzw. Administrator eines Tor-Nodes und habt eine Abmahnung erhalten oder ein Ermittlungsverfahren am Hals? Als aller Erstes: keine Panik! Macht euch nicht verrückt über die kurze Frist, die euch gesetzt wurde und auch nicht über die finanzielle Forderung! Uns ist bisher kein Fall bekannt, in dem solche Anschuldigungen aufrecht erhalten wurden. Wir unterstützen Euch gerne, meldet Euch bei Bedarf unter info@privacyfoundation.de .

Um eine Strafe bzw. finanzielle Forderungen zu entgehen empfehlen wir folgendes Vorgehen:

1. Ihr solltet belegen, dass ihr zum besagten Zeitpunkt der Abuse einen Tor-Node laufen hattet. Besucht dazu das Tor Archiv. Dort findet ihr eine monatliche Auflistung aller Server-Descriptoren, die online waren. Sucht euch die Datei namens 'server-descriptors-jahr-monat.tar.bz2', in welchen Monat die angebliche Abuse geschehen sein soll, und ladet diese herunter. Nun beginnt auch schon der wahrscheinlich aufwendigste Teil: ihr müsst euren Tor-Node in diesem Archiv suchen. Dazu entpackt ihr das Archive und durchsucht jede Datei nach der IP, die in der Abmahnung steht. Gefunden? Sehr gut! Nun muss noch das Datum stimmen, an dem die angebliche Abuse stattgefunden haben soll. Seht bitte in den gefundenen Dateien nach dem Datum, welches in der 'published' Zeile steht. Speichert die betreffende Datei an einen Ort der Wahl.

- Solltet ihr eure IP-Adresse in den Server-Descriptoren nicht gefunden haben, hattet ihr entweder an dem besagten Tag keinen Tor-Server laufen oder es liegt einFehler vor (ja, es soll schon Zahlendreher gegeben haben). In diesen Fall solltet ihr versuchen den Betrieb eines Tor-Servers anders zu belegen (z.B. Zeugen, Logdateien des Tor-Servers, Trafficstatistiken des Providers).

- Weiterhin sollte man versuchen, einen Developer von torproject.org per Email zu kontaktieren, mit der Bitte, in einer PGP-signierte Email zu bestätigen, dass am besagten Tag des Abuse ein Tor-Exit-Node mit der besagten IP-Adresse online war.

2. Im Fall einer Abmahnung wird es nun Zeit einen freundlichen, förmlichen Brief an die mahnende Kanzlei zu schreiben. Darin schreibt ihr, das ihr der Abmahnung widersprecht, da ihr den Tatbestand nicht begangen habt. (Natürlich bemüht man sich um Kooperation...) Erwähnt dass ihr am besagten Tag einen Tor-Node laufen hattet, und wofür das Tor-Netzwerk gedacht ist, am besten mit Quellenangaben. Weiterhin schreibt ihr, das man anhand obiger URL, das betreffende Archiv sowie den genauen Dateinamen, nachvollziehen kann, das zu dem besagten Zeitpunkt und zu der besagten IP-Adresse in der Abmahnung, nachweisen kann, das tatsächlich ein Tor-Exit-Node gelaufen ist. Sicherheitshalber kann man die besagte Datei mit anfügen. Wenn man eine PGP-signierte Email von einem Tor-Entwickler bekommen hat, die bestätigt, das euer Tor-Node gelaufen ist, diese bitte ebenfalls mit anfügen. Außerdem fügt ihr bitte noch den unter vorbereiteten Text an.

Um auf Nummer sicher zu gehen, würde ich das ganze per Fax oder Briefpost/Einwurfeinschreiben versenden. Alternativ per Email, aber mit dem Hinweis, dass man einen Brief nach reichen wird. Man sollte sich jedoch dringend an die gesetzten Fristen halten, d.h., das der Poststempel mindestens der geforderten Frist entspricht. Auch sollte man den Brief dringend per Einschreiben versenden.

Nun bleibt abzuwarten wie die mahnende Kanzlei reagiert. Sollte ein negativer Bescheid kommen, empfehle ich dringend, einen Anwalt einzuschalten. Alternativ kann man auch bei der German Privacy Foundation.de oder beim Chaos Computer Club um Hilfe bitten, wo man auf jeden Fall Hilfe bekommen wird.

Das ganze sollte einen Aufwand von 3 Stunden entsprechen, und ist auch trotz der knappen Fristen auf jeden Fall zu bewältigen, auch wenn man den Brief Freitag Abend aus seinen Briefkasten nimmt. Man kann also auch mit einfachen Mitteln einer Abmahnung den Wind aus den Segeln nehmen. (Mit etwas Verhandlungsgeschick könnte man sogar die Portokosten herausholen...)

Erster Entwuf eines Musterbriefs

Bei TOR wird bereits auf technischer Ebene die Zuordnung von IP-Nummern zu einzelnen Nutzern oder sonstigen identifizierenden Merkmalen vermieden. Da insoweit nicht gespeichert wird, wer den Anonymisierungsdienst zu welcher Zeit benutzt hat, kann ich Ihnen leider keine weiterführenden Hinweise hinsichtlich der Identität der Nutzer dieses Dienstes geben.

Im Übrigen dürfen in Deutschland für die Inanspruchnahme des Dienstes nach den Vorschriften des Telemediengesetzes auch gar keine personenbezogenen Daten über die Nutzer erhoben und gespeichert werden. Die Erhebung und Speicherung von Nutzungsdaten im Internet ist gemäß § 14 Abs. 1 TMG nämlich nur dann erlaubt, wenn dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telediensten zu ermöglichen oder abzurechnen. Das ist vorliegend nicht der Fall, da die Inanspruchnahme des Dienstes anonym erfolgt und die Daten damit nicht erforderlich sind, um den Dienst zu erbringen. Da der Anonymisierungsdienst kostenlos zur Verfügung gestellt wird, werden die Daten auch nicht zu Abrechnungszwecken benötigt. Weitere Datenerfassungen oder auch nur Speicherungen sind ferner verfassungswidrig, wie das BVerfG am 2.3.2010 festgestellt hatte.

Weiterhin bin ich als Diensteanbieter nicht für Daten Dritter, die durch mein Netz geleitet werden, verantwortlich. In §8 Abs. 1 Telemediengesetz heißt es wörtlich:

§ 8 Durchleitung von Informationen (1) Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich, sofern sie 1. die Übermittlung nicht veranlasst, 2. den Adressaten der übermittelten Informationen nicht ausgewählt und 3. die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert haben. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Diensteanbieter absichtlich mit einem Nutzer seines Dienstes zusammenarbeitet, um rechtswidrige Handlungen zu begehen. Dieses Haftungsprivileg gilt nach allgemeiner Ansicht sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht.

Weitere Informationen

GPFWiki: Erste-Hilfe-fuer-Torbetreiber (last edited 2011-10-12 20:16:41 by e178096165)


Creative Commons License Dieses Werk ist unter einer Creative Commons-Lizenz lizenziert.