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Vorratsdatenspeicherung

Die Einhaltung der UN-Menschenrechtsdeklaration von 1948 ist ein anerkanntes Kriterium für die Unterscheidung von Demokratien und Diktaturen. Artikel 12 definiert die Vertraulichkeit privater Kommunikation als Menschenrecht. Dieses Recht findet man auch in Artikel 10 GG.

Das BVerfG hat in mehreren seiner Urteile darauf hingewiesen, dass neben den Inhalten der Kommunikation auch die Umstände sowie die beteiligten Partner unter den Schutz des Artikel 10 GG fallen, da auch diese Infomationen Rückschlüsse zulassen und der Schutz anderenfalls unvollständig wäre.

Am 9.Nov.2007 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Gemäß §113 TKG sind folgende Daten für 6 Monate zu speichern:

Als eines der ersten Gesetze zeigt das Polizeigesetz Baden-Württembergs, wie der Zugriff auf diese Daten geregelt sein soll: das LKA darf nahezu unbegrenzt auf diese Daten zugreifen, auch im Rahmen präventiver Ermttlungen ohne konkreten Tatverdacht. Die Behörden erhalten damit Einblick in das soziale Umfeld (präventiv) überwachter Personen, in Kommunikationstrukturen von Organisationen usw.

In einer Eilentscheidung hat das BVerfG den Zugriff auf die im Rahmen der VDS gesammelten Daten zur Verfolgung schwerster Straftaten eingeschränkt. Eine endgültige Entscheidung des BVerfG zur VDS steht noch aus und wird erst im Jahr 2009 erwartet.

Nach geltendem EU-recht gibt es für die Mitgliedsländer jedoch keine Möglichkeit, eine EU-Richtlinie nicht umzusetzen. Sollte eine EU-Richtlinie gegen die Verfassung in einem der Länder verstoßen, ist das jeweilige Land verpflichtet, die Verfassung anzupassen.

Es gab bereits mehrere Versuche, die Vorratsdatenspeicherung zur Pflicht für Telekommunikationsanbieter zu machen. Zuletzt wurde 2002 ein Gesetzentwurf vom Deutschen Bundestag abgelehnt und die Bundesregierung beaufragt, gegen einen entsprechenden Rahmenbeschluß auf EU-Ebene zu stimmen. In der Begründung hieß es, dass das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland eine unüberwindliche Hürde für die Einführung einer solchen Maßnahme darstellt. (siehe Bundestag-Drucksache 14/9801)

GPFWiki: VorratsDatenSpeicherung (last edited 2008-07-08 13:25:47 by proxy1)


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