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Die Antiterrordatei
Die gemeinsame Datensammlung von Polizei und Nachrichtendiensten ging im März 2007 in Betrieb. Sie ist ein wesentlicher Baustein der neuen Sicherheitsarchitektur und soll einen gemeinsamen Datenbestand insbesondere für Verfassungsschutz, BND, BKA, MAD, LKAs und Polizeibehörden schaffen. Die im Artikel 87 GG geforderte strikte Trennung von Nachrichtendiensten und Polizeibehörden wird damit unterlaufen.
Die Trennung beruht auf geschichtlichen Erfahrungen des extremen Machtmissbrauchs und soll das Wiedererstehen einer Geheimen Staatspolizei mit exekutiven Kompetenzen und unbegrenzten Befugnissen zur Datensammlung verhindern.
Nachrichtendienste: dienen der Gewinnung von Erkenntnissen zur nationalen Sicherheitslage. Im Rahmen dieser Aufgabe dürfen sie umfangreich Daten sammeln und auch unbescholtene Bürger erfassen.
Polizeibehörden: dienen der Gefahrenabwehr, der Beseitigung von Störungen und der Verfolgung von Straftaten. Sie haben das Recht, die Freiheit von Menschen einzuschränken und Waffengewalt einzusetzen (auch mit tödlichen Folgen).
Folgende Daten werden in der Antiterrordatei gespeichert:
- Zugehörigkeit zu terroristischen Vereinigungen (nach §129a StGB)
- Telekommunikations- und Internetdaten
- Bankverbindungen und Schließfächer
- Schul- und Berufsausbildung
- Arbeitsstelle
- Familienstand
- Religionszugehörigkeit
- Verlust von Ausweispapieren
- Waffenbesitz
- Reisebewegungen und Aufenthalte an Orten mit terroristischem Hintergrund
Die Datenschutzbeauftragten äußern neben dem konzeptionellen Verstoß gegen Artikel 87 GG weitere Bedenken:
- Es ist unklar, wer als Unterstützer, Befürworter oder Kontakperson von terroristischen Vereinigungen oder potentiellen Einzeltätern anzusehen ist und damit erfasst wird.
- Ein Auskunftsrecht ist für betroffene Personen kaum durchsetzbar. Das Ersuchen müsste sämtlichen beteiliegten Behörden zugestellt werden (derzeit ca. 40 Behörden). Ein Widerspruch bei Auskunftsverweigerung müsste ebenfalls gleichzeitig bei 40 Behörden gerichtlich durchgesetzt werden.
- Es fehlen klare Reglungen zur Löschung fälschlich erfasster Bürger.
Gegen die Antiterrordatei ist eine Verfassungsklage anhänging. Trotzdem haben die 40 beteiligten Sicherheitsbehörden damit begonnen, die Datei zu befüllen und zu nutzen. Im August 2008 waren 18.000 Personen erfasst, siehe: Auskunft der Bundesregierung (PDF)
Das die Antiterrordatei nur ein Baustein in der neuen Sicherheitsarchitektur ist, zeigt der vorliegende Entwurf des neuen BKA-Gesetz und des ZentralesMelderegister. Beide erweitern die Kompetenzen der Polizeibehörden um nachrichtendienstliche Komponenten mit unbegrenztem Zugriff auf Datensammlungen.