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Die Antiterrordatei

Die gemeinsame Datensammlung von Polizei und Nachrichtendiensten ging im März 2007 in Betrieb. Sie ist ein wesentlicher Baustein der neuen Sicherheitsarchitektur und soll einen gemeinsamen Datenbestand insbesondere für Verfassungsschutz, BND, BKA, MAD, LKAs und Polizeibehörden schaffen. Die im Artikel 87 GG geforderte strikte Trennung von Nachrichtendiensten und Polizeibehörden wird damit unterlaufen.

Die Trennung beruht auf geschichtlichen Erfahrungen des extremen Machtmissbrauchs und soll das Wiedererstehen einer Geheimen Staatspolizei mit exekutiven Kompetenzen und unbegrenzten Befugnissen zur Datensammlung verhindern.

Folgende Daten werden in der Antiterrordatei gespeichert:

Die Datenschutzbeauftragten äußern neben dem konzeptionellen Verstoß gegen Artikel 87 GG weitere Bedenken:

Gegen die Antiterrordatei ist eine Verfassungsklage anhänging. Trotzdem haben die 40 beteiligten Sicherheitsbehörden damit begonnen, die Datei zu befüllen und zu nutzen. Im August 2008 waren 18.000 Personen erfasst, siehe: Auskunft der Bundesregierung (PDF)

Das die Antiterrordatei nur ein Baustein in der neuen Sicherheitsarchitektur ist, zeigt der vorliegende Entwurf des neuen BKA-Gesetz und des ZentralesMelderegister. Beide erweitern die Kompetenzen der Polizeibehörden um nachrichtendienstliche Komponenten mit unbegrenztem Zugriff auf Datensammlungen.

GPFWiki: AntiTerrorDatei (last edited 2008-08-21 07:59:00 by proxy1)


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